Aufsicht und Einrichtung der Ausstellung ist Sache des Ausstellers.
Die Versicherung des Ausstellungsgutes ist Sache des Ausstellers.
Beschädigungen jeder Art an Gebäude und Einrichtung müssen gemeldet werden und gehen zu Lasten des Mieters. Zum museumseigenen Austellungsgut
ist Sorge zu tragen.
Der Energieverbrauch wird wie folgt über den Zähler abgerechnet: Mai, Juni, Juli, August und September pro Kwh 25 Rp. Übrige Monate pro Kwh 18
Rp.
Bei eintägigen Anlässen werden im Sommer CHF 10 und im Winter CHF 20 verrechnet.
Die Kommission entscheidet ob eine Doppelbelegung möglich ist.
Bei einer Änderung oder Annullierung werden CHF 150 verrechnet.